Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
Artikel 26(1)
Ordre Public
Jeder Mitgliedstaat kann sich weigern, ein in einem anderen Mitgliedstaat eröffnetes Insolvenzverfahren anzuerkennen oder eine in einem solchen Verfahren ergangene Entscheidung zu vollstrecken, soweit diese Anerkennung oder diese Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, das offensichtlich mit seiner öffentlichen Ordnung, insbesondere mit den Grundprinzipien oder den verfassungsmäßig garantierten Rechten und Freiheiten des Einzelnen, unvereinbar ist.
(1) S. die Erklärung Portugals zur Anwendung der Artikel 26 und 37 (ABl. C 183/1 v. 30.6.2000).1
Literatur: Leible/Staudinger, Europäische Verordnung über Insolvenzverfahren, KTS 2000, 533.
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- 1)Zu deren Inhalt vgl. Virgós/Schmit, Nr. 210.