Kommentar
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 1
Ziele des Insolvenzverfahrens
1Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. 2Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Literatur: Funke, Die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger als Hauptziel des Insolvenzverfahrens, BFuP 1995, 26.
Übersicht
I. Allgemeines, Normzweck1 II. Die Ziele im Einzelnen2 1. Gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger2 2. Einheitlichkeit des Verfahrens3 3. Restschuldbefreiung4 4. Weitere Besonderheiten5Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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