Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 17
Zahlungsunfähigkeit
(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
(2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Literatur: Baumert, Zahlungseinstellung bei Bugwelle, NZI 2013, 919; Bork, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstockung und Passiva II, ZIP 2008, 1749; Bork, Grundtendenzen des Insolvenzanfechtungsrechts, ZIP 2008, 1041; Fischer, Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit – Folgerungen aus der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats, in: Festschrift für Hans Gerhard Ganter, 2010, S. 153; Ganter, Die Bedeutung der „Bugwelle“ für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2011, 2297; IDW FAS, Der neue PS 800 und die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO, ZIP 2009, 201; Pape, Zahlungsunfähigkeit in der Gerichtspraxis, WM 2008, 1949; Plagens/Wilkes, Betriebswirtschaftliche Aspekte und offenen Fragen im Zusammenhang mit der Definition des Begriffs der „Zahlungsunfähigkeit“ aufgrund der jüngeren BGH-Entscheidungen, ZInsO 2011 216 ff; Tetzlaff, Neues zum Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit, ZInsO 2007, 1334; IDW Prüfungsstandard: Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen (IDW PS 800), FN-IDW 2009, 161.
Übersicht
I. Normzweck1 II. Definition2 1. Zahlungseinstellung (Abs. 2 Satz 2)2 2. Zahlungsunfähigkeit4 a) Zahlungspflichten5 b) Fälligkeit6 c) Erfüllungsverlangen – tatsächliche Stundungen8 d) Stundung9 e) Mangel an Zahlungsmitteln – Zahlungsunwilligkeit10 III. Zahlungsunfähigkeit – Zahlungsstockung12 1. Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit12 2. Liquiditätsbeschaffung14 IV. Feststellung der Zahlungsunfähigkeit15 1. Finanzplan (Liquiditätsplan)15 2. Erleichterte Feststellung17 V. Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit18Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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