Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 25
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
(1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend.
(2) 1Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so hat dieser vor der Aufhebung seiner Bestellung aus dem von ihm verwalteten Vermögen die entstandenen Kosten zu berichtigen und die von ihm begründeten Verbindlichkeiten zu erfüllen. 2Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus einem Dauerschuldverhältnis, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter für das von ihm verwaltete Vermögen die Gegenleistung in Anspruch genommen hat.
Literatur: Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Anwendung des § 25 Abs. 2 InsO auf den schwachen vorläufigen Verwalter, DZWIR 2003, 310; Schulte-Kaubrügger, KontoeinrichKontoeinrichtungtung durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter: Sonderkonto oder Anderkonto?; ZIP 2011, 1400.
Übersicht
I. Anwendungsbereich1 II. Öffentliche Bekanntmachung2 III. Berichtigung der Kosten4 IV. Erfüllung von Masseverbindlichkeiten5 V. Fortdauer der vorläufigen Verwaltung für Abwicklungsmaßnahmen6 VI. Rechtsmittel7Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Käufer ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.