Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 40
Unterhaltsansprüche
1Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. 2§ 100 bleibt unberührt.
Literatur: Kohte, Die Behandlung von Unterhaltsansprüchen nach der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift, 2. Aufl. 2000, S. 781.
Übersicht
I. Normzweck1 II. Nicht erfasste Ansprüche2 1. Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung2 2. Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Verfahrenseröffnung3 3. Sonstige nicht erfasste Ansprüche5 III. Erfasste Ansprüche (Satz 1)8Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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