Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 44a
Gesicherte Darlehen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, für die ein Gesellschafter eine Sicherheit bestellt oder für die er sich verbürgt hat, nur anteilsmäßige Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit er bei der Inanspruchnahme der Sicherheit oder des Bürgen ausgefallen ist.
Literatur: Frege/Nicht/Schildt, Die Anwendung von § 44a bei Doppelbesicherung in der Konzerninsolvenz, ZInsO 2012, 1961; Oepen, Maßgabe im Übermaß – Korrekturbedarf im neuen § 44a InsO, NZI 2009, 300; A. Schmidt, Handbuch der gesellschaftsrechtlichen Haftung in der GmbH-Insolvenz, 2013.
Übersicht
I. Normzweck1 II. Neuregelung und Überleitungsrecht2 III. Anwendungsbereich4 1. Drittdarlehen und gleichgestellte Forderungen4 2. Gesellschaftsinsolvenz und Gesellschaftersicherheit6 IV. Rechtsfolge8 1. Ausfallprinzip8 2. Doppelsicherung durch Gesellschaft und Gesellschafter10Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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