Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 48
Ersatzaussonderung
1Ist ein Gegenstand, dessen Aussonderung hätte verlangt werden können, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner oder nach der Eröffnung vom Insolvenzverwalter unberechtigt veräußert worden, so kann der Aussonderungsberechtigte die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung verlangen, soweit diese noch aussteht. 2Er kann die Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in der Masse unterscheidbar vorhanden ist.
Literatur: Ganter, Zweifelsfragen bei der Ersatzaussonderung und Ersatzabsonderung, NZI 2005, 1; Gundlach/Frenzel/Schirrmeister, Nochmals – die sogenannte zweite Ersatzaussonderung, KTS 2003, 69; Mitlehner, Verwertungsvereinbarungen im Insolvenzverfahren, ZIP 2012, 649; Marotzke, Insolvenzrechtliche Probleme bei Untermietverträgen über Immobilien, ZInsO 2007, 1.
Übersicht
I. Normzweck1 II. Veräußerung des Aussonderungsgegenstandes2 1. Begriff der Veräußerung2 2. Zeitpunkt5 3. Entgeltlichkeit6 4. Unberechtigte Veräußerung8 III. Anspruchsinhalt9 1. Gegenstand der Ersatzaussonderung9 2. Unterscheidbarkeit12 IV. Zweite Ersatzaussonderung17 V. Vorläufiger Insolvenzverwalter18 VI. Ersatzabsonderung19Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Käufer ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.