Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 72
Beschlüsse des Gläubigerausschusses
Ein Beschluss des Gläubigerausschusses ist gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder an der Beschlussfassung teilgenommen hat und der Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst worden ist.
Literatur: Vallender, Interessenkollision und ihre Auflösung bei Ausübung des Amtes als Gläubigerausschussmitglied, in: Festschrift für Hans Gerhard Ganter, 2010, S. 391.
Übersicht
I. Allgemeines1 II. Beschlussfähigkeit2 III. Beschlussfassung3 IV. Stimmverbote7 V. Protokolle8Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Käufer ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.