Kommentar
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 108
Fortbestehen bestimmter Dauerschuldverhältnisse
(1) 1Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume sowie Dienstverhältnisse des Schuldners bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. 2Dies gilt auch für Miet- und Pachtverhältnisse, die der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eingegangen war und die sonstige Gegenstände betreffen, die einem Dritten, der ihre Anschaffung oder Herstellung finanziert hat, zur Sicherheit übertragen wurden.
(2) Ein vom Schuldner als Darlehensgeber eingegangenes Darlehensverhältnis besteht mit Wirkung für die Masse fort, soweit dem Darlehensnehmer der geschuldete Gegenstand zur Verfügung gestellt wurde.
(3) Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der andere Teil nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Literatur: Braun, Die Pflicht des Insolvenzverwalters zur Rückgabe von Mietsachen, NZI 2005, 255; H.-G. Eckert, Neues im Insolvenzrecht der Wohnraummiete, NZM 2001, 260; H.-G. Eckert, Leasingraten – Masseschulden oder Konkursforderungen?, ZIP 1997, 2077; Fezer, Lizenzrechte in der Insolvenz des Lizenzgebers, WRP 2004, 793; Fleckner, Insolvenzrechtliche Risiken bei Asset Backed Securities, ZIP 2004, 585; Henssler, Vorausverfügungen über Nutzungsentgeltforderungen im Konkurs, ZBB 1991, 33; Hinrichs/Tholuck, Die Abwicklung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen in der Insolvenz, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, ZInsO 2011, 1961; Koehler/Ludwig, Die Behandlung von Lizenzen in der Insolvenz, NZI 2007, 79; Krull, Zur Behandlung von Finanzierungsleasingverträgen im künftigen Insolvenzverfahren, ZMR 1998, 746; Marotzke, Klartext: Vorsicht Elefanten!, ZInsO 2006, 300; Marotzke, Darlehen und Insolvenz, ZInsO 2004, 1273; Meyer, Das Erbbaurecht in der Insolvenz, NZI 2007, 487; Michalski/Ruess, Rechtsfolgen der Insolvenz des Leasinggebers bei im Wege des Factoring veräußerten Leasingforderungen, NZI 2000, 250; Mülbert, Die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung im Recht des „bürgerlichen“ Darlehensvertrags, WM 2002, 465; Obermüller, Insolvenzrechtliche Fragen bei der Verbriefung von Bankforderungen, in: Festschrift für Gerhard Kreft, 2004, S. 427; Obermüller, Auswirkungen des Wahlrecht des Insolvenzverwalters auf Zessionen und Avale, in: Kölner Schrift, 2. Aufl. 2000, S. 985; Pape, Mietverträge im Insolvenzverfahren, Teil 4: Mietrechtliche Besonderheiten bei Masseunzulänglichkeit und im Verbraucherinsolvenzverfahren, InsbürO 2005, 169; Pape, Insolvenz im Mietrecht, NZM 2004, 401; Peters, Refinanzierung beim Mobilienleasing und Insolvenz des Leasinggebers, ZIP 2000, 1759; Richter/Nacewicz, Haftungsbegrenzung beim Betriebsübergang in der Insolvenz, ZIP 2008, 256; Schrader/Straube, Die Behandlung von Entgeltansprüchen aus einem Altersteilzeitverhältnis nach Insolvenzeröffnung und nach einem Betriebsübergang, ZInsO 2005, 234; Sinz, Leasing und Factoring im Insolvenzverfahren, in: Kölner Schrift, 3. Aufl. 2009, S. 403; Tintelnot, Die gegenseitigen Verträge im neuen Insolvenzverfahren, ZIP 1995, 616; Wittig/Wittig, Das neue Darlehensrecht im Überblick, WM 2002, 145.
Übersicht
I. Bedeutung1 II. Miet- und Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände und Räume3 III. Weitere Dauerschuldverhältnisse6 1. Refinanzierte Leasingverträge6 2. Dienstverhältnisse9 3. Darlehensverträge13 IV. Rechtsfolgen15 V. Einzelfälle17Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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