Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
© RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 144
Ansprüche des Anfechtungsgegners
(1) Gewährt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung das Erlangte zurück, so lebt seine Forderung wieder auf.
(2) 1Eine Gegenleistung ist aus der Insolvenzmasse zu erstatten, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden ist oder soweit die Masse um ihren Wert bereichert ist. 2Darüber hinaus kann der Empfänger der anfechtbaren Leistung die Forderung auf Rückgewähr der Gegenleistung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Literatur: Bitter/Heim, Schenkungsanfechtung bei Auszahlungen im verdeckten Schneeballsystem – Der Fall Phoenix, ZIP 2010, 1569; Bork, Wiederaufleben von Sicherheiten nach Anfechtung der Erfüllungsleistung, in: Festschrift für Gerhart Kreft, 2004, S. 229; Heidbrink, Zum Wiederaufleben von Sicherheiten nach Insolvenzanfechtung, NZI 2005, 363; Köhn, Ausgleichs- und Regressansprüche des Anfechtungsgegners bei anfechtbarem Erwerb, NZI 2008, 412.
Übersicht
I. Wiederaufleben einer Forderung (Abs. 1)1 1. Inhalt1 2. Neben- und Sicherungsrechte3 II. Schicksal der Gegenleistung (Abs. 2)4Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Käufer ist der Zugang zum Gesamtwerk frei.