Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 176
Verlauf des Prüfungstermins
1Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. 2Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
Literatur: Bähr, Forderungsprüfung und Tabellenführung, InVo 1998, 205; Bratvogel, In welchen Fällen muß der Konkursverwalter die Termine vor dem Konkursgericht persönlich wahrnehmen, in welchen Fällen kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, und wann kann und muß ein anderer Konkursverwalter bestellt werden?, KTS 1977, 229; Eckardt, Die Feststellung und Befriedigung des Insolvenzgläubigerrechts, in: Kölner Schrift, 2. Aufl. 2000, S. 743; Eisner, Der isolierte Widerspruch des Schuldners gegen eine Forderung aus unerlaubter Handlung, NZI 2003, 480; Fuchs, Die Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren – Problemlösung oder neue Fragen?, NZI 2002, 298; Kehe/Meyer/Schmerbach, Anmeldung und Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung – Teil 2, ZInsO 2002, 660; Kübler, Zur Abgrenzung der Zuständigkeit von Gesamtvollstreckungsgericht und Verwalter bei der Feststellung der Schuldenmasse, in: Festschrift für Wolfram Henckel, 1995, S. 495; Mäusezahl, Die unerlaubte Handlung in der Insolvenz der natürlichen Person, ZInsO 2002, 462; Schoppe, Nachhaftung für Deliktsforderungen im Anschluss an das Restschuldbefreiungsverfahren, ZVI 2004, 377.
Übersicht
I. Zweck des Prüfungstermins1 II. Teilnehmende Personen2 1. Teilnahmeberechtigte2 2. Teilnahmeverpflichtete3 III. Zeitpunkt des Prüfungstermins6 IV. Gegenstand der Prüfung8 V. Widerspruch10 1. Widerspruchsberechtigte10 2. Inhalt und Form des Widerspruchs12 3. Wirkungen des Widerspruchs17 4. Rücknahme des Widerspruchs21Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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