Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 320
Eröffnungsgründe
Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlaß sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Beantragt der Erbe, der Nachlaßverwalter oder ein anderer Nachlaßpfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
Übersicht
I. Normzweck1 II. Die Eröffnungsgründe im Einzelnen2 1. Zahlungsunfähigkeit3 2. Überschuldung4 3. Drohende Zahlungsunfähigkeit6Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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