Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 323
Aufwendungen des Erben
Dem Erben steht wegen der Aufwendungen, die ihm nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlaß zu ersetzen sind, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
Übersicht
I. Normzweck1 II. Aufwendungsanspruch des Erben2 1. Kein Zurückbehaltungsrecht2 2. Erhalt der Aufrechnung3Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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