Kommentar
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
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978-3-8145-2004-9
Graf-Schlicker (Hrsg.), InsO - Kommentar zur Insolvenzordnung
2014
§ 5
Einsatz besonderer Sachkunde
(1) Ist der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt zugelassen, so kann er für Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter angemessenerweise einem Rechtsanwalt übertragen hätte, nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Gebühren und Auslagen gesondert aus der Insolvenzmasse entnehmen.
(2) Ist der Verwalter Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder besitzt er eine andere besondere Qualifikation, so gilt Absatz 1 entsprechend.
Übersicht
I. Vorbemerkung1 II. Voraussetzungen2 1. Zulassung als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater2 2. Angemessenheit der Beauftragung3 3. Erledigung der Tätigkeiten durch den Insolvenzverwalter7 III. Vergütung8Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
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